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Arbeitslosengeld 2

Was sind die derzeitigen Sätze von Hartz IV - Arbeitslosengeld II
Die Geldleistungen des SGB II zur Sicherung des Lebensunterhalts. Folgende Regelleistungen erhalten sie, wenn Sie "regulär" das Arbeitslosengeld II (ALG II) oder das Sozialgeld nach SGB II erhalten. Fragen und Antworten zu Hartz IV erhalten Sie auch unter Fragen & Antworten zu Hartz IV und was bekommt man nun bei Hartz IV?

I. Arbeitslosengeld II (§ 29 Abs. 2 – 3 SGB II, Hartz 4)
Eckregelsatz = 100% = 374 EUR
Partner = 90% = 336 EUR
Kinder ab 14 Jahren = 80% = 275 EUR
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 242EUR
Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 2132 EUR

II. Sozialgeld (§ 28 Abs, 1 SGB II)

364 Euro für Alleinstehende / Alleinerziehende (§ 20 Abs. 2 SGB II)
323 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (§ 20 Abs. 3 SGB II)
287 EUR Euro für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern (U25 Regelung, § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II / § 20 Abs. 2a SGB II)
287 EUR Euro für Kinder von 15 – 17 Jahren
251 Euro für Kinder von 0 – 14 Jahren

III. Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II); Single in BO: ca. 300 bis 400,- €
(dazu gehören nach neuerer Rechtsprechung bei einem genehmigten Umzug auch
die Auszugs- und Einzugsrenovierung sowie – falls mietvertraglich vereinbart – die turnusmässigen Regelrenovierungen)

IV. Hartz IV Mehrbedarfe (§ 21/ § 28 SGB II)
1. Schwangere ab Beginn der 13. Woche (17 %): 59,-- €
2. allein Erziehende 1 Kind U 7 oder 2 – 3 U 16 (36 %) 351€ = 126€
3. allein Erziehende mehr als 3 Kinder (pro Kind 12 % = 41 Euro; max 60 %) max.205,-- €
4. Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ / „aG“ (ausserg.) gehbehindert – 17 %) 59,-- €
5. erwerbsfähige Behinderte mit Leistungen zur Teilhabe/Eingliederung (35 %) 121,-- €
6. krankheitsbedingte Zusatzkost (zunehmend restriktiv): je nach Krankheit 25,56 bis 61,-- €
(gerundet nach § 20 Abs. 4 S. 3 SGB II)
Achtung: Hier hat sich die Rechtssprechung verändert! Bitte gehen Sie auf: Hartz IV Mehrbedarf bei chronischen Krankheiten!

V. abweichende ("einmalige") Leistungen (§ 23 SGB II):
1. ggf. Darlehen für eigentlich von der RL umfassten Bedarf
2. Wohnungserstausstattung – nicht zeitlich bezogen, sondern bedarfsbezogen
3. Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt –130 Euro
4. mehrtägige Klassenfahrten - in Bochum unzulässigerweise gedeckelt mit 260,-- €

VI. Umzugskosten und umzugsbedingte Kosten
Dazu gehören auch die Wohnungsbeschaffungskosten (ggf. einschliesslich Maklergebühren), notwendige Handwerker (Gas, Strom, Wasser), Gardinen, Lampen, ggf. Möbelersatz und eine Kautionsgarantieübernahme; wobei sich die ARGE oft dagegen ausspricht.

Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung sondern dient lediglich zur Grundinformation. Weitere Informationen und zum Arbeitslosengeld2 Rechner

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